Das Qualifizierungschancengesetz fördert deine Weiterbildung

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Seit Anfang 2019 wird durch das Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildung für Beschäftigte ermöglicht. Es ist ein Teil der "Qualifizierungsoffensive" der Bundesregierung und ersetzt das vorherige Programm "WeGebAU".

Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Gesetz weiter unten zusammen getragen.

Seit 2019  können Arbeitgeber durch das Qualifizierungschancengesetz ihre Beschäftigten mit umfangreichen Förderungen der Agentur für Arbeit fortbilden.

Diese Weiterbildungen und Umschulungen sind in Voll- und Teilzeit möglich.

Die Digitalisierung von Handel und Arbeitswelt führt zum Abbau traditioneller Tätigkeiten in den Unternehmen. Daher soll durch dieses Qualifizierungschancengesetz eine Förderung ihrer Mitarbeitenden ermöglicht werden.

Laut der 2021 veröffentlichten Studie von McKinsey Global ist zu erwarten, dass bis 2030 über 800 Millionen Arbeitsplätze durch die Automatisierung entfallen.

Die Digitalisierung und der Einsatz der künstlichen Intelligenz ermöglicht Algorithmen unser Arbeit zu erleichtern oder zu ersetzen.

In den Fabriken sind Roboter immer mehr in der Lage komplexe Tätigkeiten zu übernehmen. Die Kombination aus neuen Werkstoffen und leistungsfähigerer EDV wird bis 2030 womöglich 90% der Arbeitsplätze in den traditionellen Fabriken ersetzen.

Die Folgen der Pandemie, des Versorgungsengpasses und den geopolitischen Destabilisierungen verändern unsere Arbeitswelt.

Verbraucher und Unternehmen nutzen Produkte sowie Dienstleistungen in einer stark veränderten Art und Weise. Ein zurück aus dieser Veränderung wird es nicht geben.

Arbeitgeber können nur durch fortwährende Qualifizierung (Umschulung bzw. Weiterbildung) ihre Wettbewerbsfähigkeit und die damit verbundenen Arbeitsplätze aufrecht erhalten.

Über diese Studie kannst Du hier im Detail bei McKinsey nachlesen: https://www.mckinsey.de/news/presse/mckinsey-global-institute-future-of-work-after-covid-19

Für Mitarbeiter/-innen ist es wichtig in den folgenden 3 Teilbereichen fortlaufend ihre Kompetenzen und Qualifikationen weiter zu entwickeln:

  • Fachkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Schlüsselqualifikation

Nur dadurch können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem Ergebnis der wertschöpfenden Tätigkeit der beschäftigten Person zufrieden sein.

Unternehmen sollten das Training und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter genauso wichtig nehmen wie den Kauf neuer Maschinen oder den Start einer Marketingkampagne.

Durch Schulungen und Fortbildungen wird neues Wissen ins Unternehmen gebracht, was sich positiv auf die Wertschöpfungskette auswirkt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Digitalisierung der Arbeitswelt ist es besonders wichtig, die Mitarbeiter/-innen weiterzubilden, um mit den Marktanforderungen Schritt zu halten und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Durch gut ausgebildete Mitarbeiter/-innen kann man dem Fachkräftemangel entgegenwirken und das Unternehmen wird als attraktiver Arbeitgeber präsentiert.

Wie geht es weiter?

Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Antworten zu diesem Gesetz zusammen getragen. Falls Du trotzdem Fragen hast und die schnell beantwortet brauchst, ruf uns gleich an unter 089/54041070 oder sende uns eine E-Mail mit deinen Fragen zum Bildungsgutschein

Mitarbeiter brauchen Motivation und Weiterbildung

Wie fördert das Qualifizierungschancengesetz deine Weiterbildung?

Lass uns Dir kurz aufzeigen, was dieses Gesetzt es dir ermöglicht an unseren geförderten Kursen teilzunehmen:

Folgende Gründe können die Förderung einer Weiterbildungen begründen:
- einen Fachkräftemangel soll behoben werden
- die Folgen eines Strukturwandels beheben Umschulungen
- Umschulung soll die durch Technologien ersetzten berufliche Tätigkeiten kompensieren

Zitat Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): „Die Maßnahmen zielen auf Beschäftigte, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel besteht. Sie sollen ihre beruflichen Kompetenzen leichter fortentwickeln und anpassen können. Damit stärken wir die Fachkräftebasis und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Strukturwandel.“

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Inhalte einer Weiterbildung über die rein auf den Arbeitsplatz bezogene, kurzfristige Fortbildung hinausgehen. Ziel ist es, Arbeitnehmer auf Veränderungen im Unternehmen und am Arbeitsmarkt vorzubereiten. Alter, Qualifikation und Betriebsgröße der Mitarbeiter werden bei der Ausgestaltung der Förderung berücksichtigt.

Zudem gilt:

  • In der Regel muss die letzte berufliche Ausbildung mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Der Beschäftigte darf in den letzten vier Jahren keine Förderung gemäß § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) erhalten haben und muss sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein (z.B. geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und Studenten werden nicht gefördert, wenn sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind).
  • Die Förderung ist nur für zugelassene Fortbildungen und Fortbildungsträger gültig (das sogenannte AZAV-Zertifikat; ACATO GmbH | econry ist AZAV zertifiziert und alle Fortbildungsangebote ebenfalls).
  • Unternehmen und Beschäftigte müssen sich gemeinsam für die Fortbildung entscheiden.

Ja, eine geförderte Weiterbildung im eigenen Unternehmen wäre möglich, wenn

  • die Fortbildung von einem zugelassenen Anbieter (wie Econry) durchgeführt wird
  • die Fortbildung eine Dauer von mehr als 120 Stunden hat.

Achtung:

Innerbetriebliche Fortbildungen mit geringerer Dauer und ohne zugelassenen Anbieter sowie gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen (z.B. Arbeitssicherheit) werden jedoch nicht unterstützt.

Eine Zustimmung ist zwingend notwendig, denn der Arbeitgeber muss die Kosten für die Fortbildung und Lohnfortzahlung mitfinanzieren. Eine geförderte Fortbildung ist nur durch Absprache mit dem Unternehmen möglich und stellt eine Entscheidung dieses dar.

Wwas ist zu beachten beimQualifizierungschancengesetz?

Fortbildung ist der weg aus der Arbeitslosigkeit

Nein, es sei denn, es wurde gesondert in Verträgen vereinbart. Beschäftigte haben kein Recht gegenüber dem Arbeitgeber auf eine geförderte Fortbildung.

Es gibt jedoch durch das Qualifizierungschancengesetz einen Anspruch auf Beratung durch die Arbeitsagentur. Beschäftigte können jederzeit die Arbeitsagentur konsultieren, um Informationen über ihre Möglichkeiten zur Weiterbildung und Qualifizierung zu erhalten.

Wenn die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Weiterbildungsförderung genehmigt, erhält das Unternehmen, das die Arbeitnehmer beschäftigt, eine Förderung für die Kosten der geplanten Weiterbildung sowie für den Lohnausgleich während der Weiterbildung. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe des Unternehmens ab.

Hier sind die Details übersichtlich aufgeführt:

  • Bei weniger als zehn Arbeitnehmern: Übernahme von bis zu 75% der Kosten für den Lohnausgleich und bis zu 100% der Kosten für die Weiterbildung.
  • Bei zehn bis 250 Arbeitnehmern: Übernahme von bis zu 50% der Kosten für den Lohnausgleich und bis zu 50% der Kosten für die Weiterbildung.
  • Bei 250 bis 2.500 Arbeitnehmern: Übernahme von bis zu 25% der Kosten für den Lohnausgleich und bis zu 25% der Kosten für die Weiterbildung.
  • Bei mehr als 2.500 Arbeitnehmern: Übernahme von bis zu 25% der Kosten für den Lohnausgleich und bis zu 15% der Kosten für die Weiterbildung.
  • Für alle Förderungen (außer 100% für Weiterbildungskosten bei weniger als 10 Arbeitnehmern) kann die Weiterbildungsförderung um + 5 Prozentpunkte erhöht werden, wenn es Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge mit Qualifizierungsbestandteilen gibt, und um + 10 Prozentpunkte, wenn mindestens ein Fünftel (bei Unternehmen mit weniger als 10 und weniger als 250 Arbeitnehmern mindestens ein Zehntel) der Belegschaft einen qualifikatorischen Anpassungsbedarf hat.

Prinzipiell ist es möglich berufsbegleitend an diesen Fortbildungen teilzunehmen. Dennoch ist zu berücksichtigen, wie die im Betrieb getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten gestaltet sind.

Hast Du schon einen passenden Fortbildung bei uns gefunden?

Wenn Du Hilfe braucht bei der Auswahl einer geeigneten Schulung, kannst Du uns anrufen oder einfach eine E-Mail senden.

Bleiben wir in Kontakt?

Sprechen Sie uns an

Sind sie interessiert an einem unserer Kurse teilzunehmen oder möchten Sie Ihre Mitarbeiter weiter qualifizieren?

Dann sollten wir uns darüber unterhalten. Dadurch können wir besser ihre Situation verstehen und erkennen ob wir Ihnen weiter helfen können.

Nach oben scrollen