AZAV zertifizierter Bildungsträger

Unsere Akademie ist ein AZAV zertifizierter Bildungsträger. Dadurch können Teilnehmer eine staatliche Förderung für die Teilnahme an unseren zertifizierten Schulungen erhalten.

Wir sind ein AZAV zertifizierter Bildungsträger. Diese Zertifizierung ist in Deutschland und EU weit anerkannt.

Dadurch können alle unsere zugelassenen Kurse von der Agentur für Arbeit and Jobcenter finanziert werden. Die AZAV ist eine Zertifizierung die speziell in der beruflichen Weiterbildung durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagement sicher stellt, dass Schulungen qualitativ entwickelt, vorbereitet und durchgeführt werden.

Zusätzlich haben wir alle Bereiche unseres Unternehmens auch ein eigenes Qualitätsmanagement Handbuch nach ISO9001 seit 2011!

AZAV Zertifikate der ACATO GmbH

Folgende Zertifikate zeigen unsere Zertifizierung als Bildungsträger nach AZAV.

AZAV Trägerzertifikat der ACATO GmbH
AZAV Trägerzertifikat Seite 2

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung [AZAV]

  • Die ACATO GmbH ist von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten fachkundigen Stelle, der AcadCert GmbH, eingehend geprüft und nach den Richtlinien der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung [AZAV] zertifiziert worden.
  • Als Bildungsträger sind wir nach SGB III anerkannt und erfüllen alle Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung nach § 176, § 177 sowie § 178 in vollem Umfang.

Häufige Fragen zur AZAV Trägerzulassung

Hier haben wir Informationen zu den Themen rund um die Trägerzulassung, da Teilnehmer, Arbeitgeber und Berater gelegentlich hierzu Fragen stellen.

AZAV Bildungsträger - AZAV-Zulassung

Um die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern, benötigen alle Anbieter arbeitsmarkpolitischer Dienstleistungen eine AZAV Trägerzulassung.

Trägerzulassungen in folgenden Fachbereichen sollen die Qualität von Weiterbildungen und Arbeitsvermittlungen sicherstellen: 

    • FB1: Aktivierung und berufliche Eingliederung
    • FB2: Erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung
    • FB3: Berufswahl und Berufsausbildung
    • FB4: Berufliche Weiterbildung
    • FB6: Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben


Gesetzliche Änderungen haben dazu geführt, dass heute das Aufgabenfeld der AZAV-zertifizierten Bildungsträger wesentlich umfassender geworden ist. AZAV Bildungsträger bieten Weiterbildungen an, die in Arbeit befindlichen Personen den Arbeitsplatz sichern sollen (z.B. WeGeBau). 

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (FbW während Kurzarbeit) qualifizieren sie Mitarbeiter von Unternehmen und sichern so eine Wettbewerbsfähigkeit nach der Kurzarbeit. Solche Träger führen auch ESF-geförderte Maßnahmen durch (ESF-BA-Programm). Auch bei der Integration von Zugewanderten spielen AZAV-zertifizierten Bildungsträger eine wichtige gesellschaftliche Rolle.

Massenabfertigung im Unibetrieb

Im Prinzip sind Bildungsträger auch Trainingsanbieter. Sie haben jedoch zulassungstechnisch höhere Hürden zu bewältigen.

In Deutschland gibt es die Trägerzulassung, um sicherzustellen, dass Bildungsträger, die berufliche Bildung anbieten, bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Durch die Zulassung wird sichergestellt, dass die Bildungsträger über die notwendigen Mittel, Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Bildungsangebote professionell und erfolgreich durchzuführen.

Die Trägerzulassung ist auch wichtig, um eine faire und transparente Vergabe von Bildungsgutscheinen oder anderen Fördermitteln zu gewährleisten. Nur zugelassene Bildungsträger können diese Mittel erhalten und die Teilnehmer an ihren Bildungsangeboten teilnehmen lassen.

Insgesamt dient die Trägerzulassung dazu, die Qualität der beruflichen Bildung in Deutschland zu verbessern und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer und Selbständige Zugang zu professionellen und hochwertigen Bildungsangeboten haben.

Stand: 29.03.2023, ACATO GmbH

Alle zertifizierten Bildungsträger müssen ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen, dass auf die AZAV basiert. Unternehmen kennen meistens das Qualitätsmanagementsystem des ISO 9001 Standards.

Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) und der ISO 9001 Standard sind beide Qualitätsmanagement-Systeme, aber sie haben unterschiedliche Ziele und Anwendungsbereiche.

Die AZAV ist eine Verordnung, die die Qualitätsanforderungen für Bildungsträger festlegt, die im Bereich der Arbeitsförderung tätig sind. Diese Verordnung legt Standards für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen fest, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer qualitativ hochwertige Bildung erhalten.

Der ISO 9001 Standard ist ein international anerkannter Standard für Qualitätsmanagement-Systeme. Dieser Standard legt Anforderungen für das Qualitätsmanagement in Organisationen fest und hilft, die Prozesse und Verfahren zu verbessern, um eine höhere Kundenzufriedenheit und eine bessere Geschäftsleistung zu erreichen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die AZAV speziell für die Arbeitsförderung in Deutschland entwickelt wurde und die Anforderungen an Bildungsträger festlegt, während der ISO 9001 Standard ein weltweit anerkannter Standard für Qualitätsmanagement-Systeme ist, der für eine Vielzahl von Organisationen gilt.

Stand: 29.03.2023, ACATO GmbH

Wer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Leistungen anbieten möchte (zum Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aktivierung, private Arbeitsvermittlung, Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und Transferleistungen) oder an Ausschreibungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter teilnehmen möchte, benötigt eine sogenannte Trägerzulassung. Diese Leistungen bilden die 6 Fachbereiche der AZAV.

Über die reine Notwendigkeit einer Zulassung zum Bildungsträger der Arbeitsagentur hinaus dient die Zulassung nach AZAV auch in anderen Förderzusammenhängen als Qualitätsnachweis:

  • BAMF Zulassung für Träger von Integrationskursen und Deutschsprachförderung (DeuFöV)
  • Projektförderung im Rahmen von „Digital jetzt“
  • Weiterbildungsanbieter im Bundesprogramm Bildungsprämie
  • Berliner Jobcoaching
  • weitere länderspezifische Förderungen

Die Anforderungen für alle Arbeitsmarktdienstleister, die nach dem SGB III geförderte Leistungen anbieten wollen, sind in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) formuliert. Auf unserer Seite zur Trägerzulassung haben wir alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Zertifizierungsprozesses zusammengestellt. Mithilfe der dort verfügbaren Checkliste sind Sie optimal auf das Audit vorbereitet.

Die spezifischen Anforderungen und Auslegungen der gesetzlichen Regeln unterliegen einem stetigen Wandel, als Akteur der Gremienarbeit gestalten wir die Akkreditierungsrichtlinien im AZAV-Sektorkomitee selbst aktiv mit und sind durch den ständigen Austausch mit anderen Akteuren immer bestens informiert. Profitieren sie von unserer Erfahrung und dem schlanken, kostengünstigen und schnellen Verfahren.

Ist die Voraussetzung der AZAV-Trägerzulassung erfüllt, bedarf es noch einer konkreten Maßnahmenzulassung, um geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (Förderung über den Bildungsgutschein) oder Aktivierungsmaßnahmen (gefördert durch den Aktivierungs– und Vermittlungsgutschein) durchführen zu können.

Die Zulassung wird immer durch die fachkundige Stelle ausgesprochen. Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat aber festgelegt, dass die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen der Zulassung der fachkundigen Stelle zustimmen muss. Das ist der Fall,  wenn die Maßnahmekosten den Bundes-Durchschnittskostensatz um mehr als 25 Prozent überschreiten. Es geht dabei nicht darum, Kosten zu sparen. Die Einbindung der Bundesagentur für Arbeit soll sicherstellen, dass die arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit der Maßnahme zu erhöhtem Kostensatz gegeben ist und die Kosten belegt sowie nachvollziehbar sind.

Die Aufgabe übernimmt innerhalb der Bundesagentur für Arbeit der Operative Service in Sachsen-Anhalt. Das Verfahren ist im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geregelt. Als weitergehendes Arbeitsmittel dient dem Operativen Service in Sachsen-Anhalt eine Fachliche Weisung. Nach Bewertung und Dokumentation übermittelt der Operative Service in Sachsen-Anhalt das Ergebnis an die fachkundige Stelle. Diese erteilt im Fall einer Kostenzustimmung eigenständig das Zertifikat.

Neben der Kostenzustimmung ist es Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, die bereits angesprochenen Bundes-Durchschnittskostensätze  zu ermitteln. Es handelt sich dabei um eine rein rechnerische Durchschnittswertermittlung. Die Daten, die die Bundesagentur für Arbeit hierfür benötigt, erhält sie monatlich von den fachkundigen Stellen. Diese sind verpflichtet, mit einer „Monatsmeldeliste“ alle zugelassenen Maßnahmen inklusive des Maßnahme- oder Bildungsziels und des jeweiligen Kostensatzes an die Bundesagentur für Arbeit zu melden. 

Die Bundesagentur für Arbeit sammelt die eingereichten Informationen über einen Zeitraum von 2 Jahren und berechnet dann die Durchschnittswerte für die jeweiligen Maßnahme- oder Bildungsziele. Die Bundes-Durchschnittskostensätze werden zu einem festgelegten Stichtag veröffentlicht. Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist gesetzlich keine Anpassung möglich.

Der Bundes-Durchschnittskostensatz stellt keine Kostenobergrenze dar. Er dient ausschließlich als Orientierungswert im Zulassungsverfahren. Je nach Höhe der Überschreitung des Bundes-Durchschnittskostensatzes muss die fachkundige Stelle unterschiedliche Prüf- und Verfahrensschritte einhalten. Dazu gehört auch die Kostenzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Dieses System hat der Gesetz- und Verordnungsgeber entwickelt, um den wirtschaftlichen Umgang mit Steuer- und Beitragsmitteln sicherzustellen.

Der „AZAV-Beirat“ (AZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist ein gesetzlich verankertes Gremium, das aus Vertreterinnen und Vertretern aller am Zulassungsverfahren Beteiligten besteht. Er hat die Aufgabe, konkretisierende Empfehlungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen auszusprechen. Die fachkundigen Stellen müssen diese Empfehlungen ebenso berücksichtigen wie die Regelung des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III) und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. 

Der AZAV-Beirat ist „bei der Bundesagentur für Arbeit“ eingerichtet. Diese Formulierung bedeutet, dass die BA kein aktives Mitglied ist und kein Stimmrecht hat. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt den Beirat in seiner Arbeit. 

https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung

 

  • Gemäß SGB III ist eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich
  • Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de
  • Den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit erreichen Sie über die kostenpflichtige Telefonnummer 01801 664466
  • Informationen vom Bundesministerium für Arbeit uns Soziales über die Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Die AZAV ist das System zur Sicherung der Qualität in der beruflichen Weiterbildung.

 

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist im SGB III geregelt. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde befristet eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit geschaffen. 

Die nach § 179 SGB III zugelassenen Maßnahmen sind in KURSNET zu finden. Leistungen der beruflichen Weiterbildung sind Ermessensleistungen. Sie können von den Jobcentern erbracht werden, wenn sie erforderlich sind, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beenden, zu verkürzen oder zu vermindern.

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