Fleißig studiert und trotzdem danach keine Arbeit?

Welchen Anspruch hat man wenn nach dem Universitätsstudium keine Arbeit findet?

Welchen Anspruch hat man wenn nach dem Universitätsstudium keine Arbeit findet? Du hast viele Jahre in dein Studium investiert. Schwierige Prüfungen bestanden und sogar den Abschluss mit einer mehr als akzeptablen Note geschafft!

Nicht aufgeben. Es gibt Lösungen um diese schwierige Zeit zu überbrücken und daraus sogar eine bessere Ausgangslage für deine künftige Berufstätigkeit zu schaffen.

Wir erläutern hier deine Optionen.

Agentur für Arbeit hilft Absolventen

Wenn man nach dem Universitätsstudium keine Arbeit findet, hat man das Recht auf eine angemessene Arbeitslosenhilfe, sofern man bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen sind in den meisten Ländern unter anderem eine bestimmte Anzahl an Arbeitslosengeld-Versicherungszeiten, die man während seiner beruflichen Tätigkeit angesammelt hat, sowie eine aktive Arbeitsuche. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Anspruchsvoraussetzungen und den Antragsprozess bei der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt zu informieren.

Neben der Arbeitslosenhilfe gibt es auch andere Unterstützungsangebote wie berufliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die einem helfen können, den Übergang ins Arbeitsleben zu erleichtern und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rechte und Verfahren je nach Land unterschiedlich sein können, daher empfiehlt es sich, sich bei den zuständigen Stellen zu informieren.

Gemeinsam finden wir eine Lösung

Option #1: Aufstiegs-BAföG

Fall man in die unangenehme Situation gerät, dass man trotz eben erfolgreich abgeschlossenen Studium aufgrund der Wirtschaftslage oder anderer Nachteile (z.B. Alter, Wohnort, Geschlecht, Notendurchschnitt, Sonstige Gründe) keine Arbeitsstelle findet, darf man nicht gleich aufgeben.

Auch Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiums, Studienabbrecher/innen beziehungsweise Abiturientinnen und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Wichtig: Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG.

Hier die Details zum Aufstiegs-BAföG:

Das "Aufstiegs-BAföG" kann eine finanzielle Unterstützung für eine Weiterbildung bieten, die einen beruflichen Aufstieg ermöglicht. Wer eine solche Förderung erhalten kann, sind Personen, die sich auf über 700 geregelte Abschlüsse wie Meister, Betriebswirt oder Erzieher vorbereiten möchten. Die Vorbereitungslehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können in Voll- oder Teilzeit stattfinden.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung besteht aus einer Kombination aus nicht-rückzahlbaren Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Es können auch Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt sowie - bei Alleinerziehenden - Kosten für eine Kinderbetreuung während der Fortbildung gefördert werden. Wer einen Vollzeitlehrgang besucht, kann einen Beitrag zum Lebensunterhalt beantragen.

Wer kann helfen?

Weitere Informationen und Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung können auf der Webseite zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefunden werden. Ein Förderrechner ist auch verfügbar. Bei Fragen zur Förderung kann die Info-Hotline zum Aufstiegs-BAföG kontaktiert werden.

Option #2: Aufstiegsstipendium

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet mit dem Aufstiegsstipendium besonders begabte Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Praxiserfahrung die Möglichkeit, einen ersten akademischen Abschluss zu erwerben.

Wer ist berechtigt?

Das Aufstiegsstipendium fördert ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (vor Studienbeginn)
  • Ein Nachweis über besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf
  • Kein bereits abgeschlossener Hochschulabschluss. Studierende können sich bis zum Ende des zweiten Semesters bewerben.

Wie läuft die Förderung ab?

Wer gefördert wird, erhält monatliches Stipendium und Büchergeld, sowie bei Bedarf eine Betreuungspauschale für Kinder unter 10 Jahren. Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist unabhängig vom Einkommen. Es muss keine Rückzahlung erfolgen.

Zu Beachten gilt:

  • Es findet ein Auswahlverfahren statt!
  • Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.
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